Einführung Schulsozialarbeit an der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Schulausschusses, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulausschuss 2. Sitzung des Schulausschusses 22.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Soziale Arbeit an der der Grundschule
Im Folgenden werden die Möglichkeiten, die Zielsetzung und die positiven Auswirkungen sozialer Arbeit an der Grundschule dargestellt sowie das Vorgehen zur Etablierung von Jugendsozialarbeit an der Grundschule erläutert. Die Schulsozialpädagogik wird zur Vollständigkeit kurz vorgestellt, kommt aber aktuell für die Grundschule nicht in Frage.

Schulsozialpädagogin/e an Grundschulen nach dem Programm „Schule öffnet sich“ von 2018/2019 über die Regierung von Unterfranken. Anstellung der Schulsozialpädagogin/des Schulsozialpädagogen über das Schulamt.
Gruppenbezogene Präventionsarbeit (Themen wie Schule als Lebensraum ohne Mobbing  – Schule gegen sexuelle Gewalt und jede weitere Form von Missbrauch  –  Schule gegen Rassismus und Diskriminierung  –  Keine Macht den Drogen und Medien – Lernen und motivieren für das Leben  – Lernmanagement).
Hier stehen aktuell keine Stellen zur Verfügung und es ist unwahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren ausreichend Stellen für Unterfranken geben wird (Frau Grimm, SG 40.1).

Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 Abs. 1 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten. Jugendsozialarbeiter helfen bei individuellen Problemlagen in Form von Einzelberatungen oder Gruppenarbeit. In Projekten greifen sie aktuelle Themen von Kinder und Jugendlichen auf. Bei Krisensituationen helfen sie unbürokratisch weiter. In Prozessen der Schulentwicklung sind sie eingebunden.
Zielgruppe sind Junge Menschen,
  • die unter sozioökonomisch schwierigen Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt,
  • die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z. B. gehäuftes Fernbleiben vom Unterricht,
  • die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs-oder Arbeitsstelle finden,
  • aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist,
  • mit erhöhtem Aggressionspotenzial und Gewaltbereitschaft,
  • mit Problemen (z. B. Mobbing, Trennung und Scheidung der Eltern, Sucht)
  • mit Versagens-oder Schulängsten,
  • mit mangelndem Selbstwertgefühl etc.

Positive Aspekte der Jugendsozialarbeit an der Schule:
  • Einzelfallarbeit zur Lösung individueller Problemlagen
  • Integrationsunterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
  • Zugriff auf das Leistungsspektrum der Jugendhilfe
  • Entlastung von schulischem Personal
Rahmenbedingungen:
  • Für die Grundschule Röthlein wurde aufgrund der Kennzahl der Jugendhilfe eine mögliche förderfähige JaS Stelle von 0,25 VZÄ ermittelt 
  • Anstellung der Fachkräfte durch den Landkreis Schweinfurt (Kontakt: Herr Pfister)
  • Anbindung der Fachkräfte an das Amt für Jugend und Familie mit entsprechender fachlicher Begleitung
  • Erstattung von 50 % der Personalkosten (nach Abzug der staatlichen Förderung) durch die Schulverbände, bzw. Gemeinden
  • Sachaufwand tragen die Schulverbände, bzw. Gemeinden
  • Beachtung der Vorgaben aus den Richtlinien: Entwicklung eines Konzeptes, Abschluss einer Kooperationsvereinbarung, Qualifikation der Fachkraft als staatlich anerkannter Pädagoge der Sozialen Arbeit

Kosten, die auf die Gemeinde zukommen: 
 

Vorgehen zur Etablierung von Jugendsozialarbeit an der Grundschule:
  • Beschluss des Gemeinderates oder Schulaufwandträgers zur Etablierung von JaS
  • Gewinnung neuer Fachkräfte (über das Landratsamt)
  • Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schulaufwandsträger/Gemeinde, Landratsamt und Schule
  • Erstellung einer Konzeption für Jugendsozialarbeit an der jeweiligen Schule
  • Einrichtung eines Büros am Schulstandort mit Büroarbeitsplatz 
  • Erstellung einer Stellenbeschreibung
  • Einarbeitung und Hospitation der neuen Fachkraft im Amt für Jugend und Familie
  • Vorstellung im Lehrerkollegium und Einweisung in JaS

Beschluss

Der Schulausschuss beschließt die Einführung einer Stelle der Jugendsozialarbeit an der Grundschule in Röthlein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2023 13:16 Uhr