Tekturgenehmigung zum Neubau einer Logistikanlage mit integriertem dreigeschossigen Bürogebäude und Freianlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 429, Am Etzberg 20, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 11.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt“. Der Gemeinderat Röthlein hat in der Sitzung am 29.04.2014 das Bauvorhaben behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Weiter wurde eine Befreiung von der nördlichen Baugrenze erteilt. Der Bauherr hat nun Tekturunterlagen eingereicht, die vom Gemeinderat zu behandeln sind. Baurechtlich neu in den Planunterlagen sind ein Sprinklertank mit Sprinklerzentrale, die außerhalb der Baugrenze liegen. Dafür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt. Die Planunterlagen werden von Simon göbel aufgezeigt und erläutert.
Daneben hat der Bauherr um Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme für den Sprinklertank und –zentrale gebeten. Es ergeben sich zu übernehmende Abstandsflächen auf den gemeindlichen Grundstücken Flur-Nrn. 428/2 und 430/1 mit 8,6 m² und 2 x 15,7 m².
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein erteilt zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Weiter erklärt der Gemeinderat seine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme auf den gemeindlichen Grundstücken Flur-Nrn. 428/2 und 430/1 mit 8,6 m² und 2 x 15,7 m² nach Art. 6 Abs. 2 BayBO für den Sprinklertank und –zentrale.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.01.2018 10:33 Uhr