Antrag auf Vorbescheid für den Umbau eines ehem. Bankgebäudes zum Wohnhaus und Anbau eines Büroraumes am bestehenden Nebengebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 563, Spiesheimer Weg 13, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bauherr bei der Gemeindeverwaltung einen Vorbescheid für das Bauvorhaben beantragt hat. Mit dem Vorbescheidsverfahren sollen vor dem Baugenehmigungsverfahren zu einzelnen Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", GT. Röthlein, und stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden von Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Befreiungen sind nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundflächenzahl, Dachneigung und Zahl der Vollgeschosse erforderlich.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Grundflächenzahl, Dachneigung und Zahl der Vollgeschosse erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Florien Kreß war persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 04.01.2018 10:34 Uhr