Errichtung eines WC-Hauses (Sanitärcontainer) für Busabfahrten auf dem Grundstück Fl. Nr. 500/1, Mühläckerstraße 8, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan und wegen der Abweichung von den Abstandsflächen (LRA SW)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2015 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mühläcker", GT. Röthlein, liegt und mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht übereinstimmt, sodass hier vom Gremium eine Befreiung erteilt werden müsste.

Die eingereichten Planunterlagen werden von Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist bezüglich der offenen Bauweise erforderlich. Bezüglich der Abweichung von den Abstandsflächen muss das Landratsamt entscheiden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der offenen Bauweise erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2018 10:34 Uhr