Neubau zweier Endlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat . Sitzung des Gemeinderates 05.09.2017 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.08.2017 dem Gemeinderat vorgestellt. In der Sitzung haben sich Fragen zur Erschließung, Standort und Geruchsbelästigung ergeben. Der Bauantrag wurde zurückgestellt, damit diese Fragen geklärt werden können.

Am 31.08.2017 wird ein Ortstermin auf der Deponie Rothmühle stattfinden, bei dem die Fragen geklärt werden sollen. In der Gemeinderatssitzung am 05.09.2017 soll dann über das gemeindliche Einvernehmen entschieden werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn es nicht binnen zwei Monate nach Eingang des Bauantrags verweigert wird (§ 36 Ab2. 2 Satz 2 BauGB). Der Bauantrag wurde am 31.07.2017 bei der Gemeindeverwaltung Röthlein eingereicht.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein erteilt zum Bauvorhaben „Neubau zweier Endlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788, Außenbereich, Gemarkung Hirschfeld“ ihr planungsrechtliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, vorbehaltlich der Prüfung durch das Landratsamt Schweinfurt, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb Agrarservice Müller dient.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:50 Uhr