Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan wegen dem Freiflächengestaltungsplan für das Grundstück Flur-Nr. 496 der Gemarkung Röthlein, Mühlbach 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass sich das Bauvorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Mühläcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein befindet. Aufgrund der geplanten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bei der Pflanzung der Bäume und der privaten Grundstückseingrünung sind Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich.  Er verliest aus dem Antrag die Begründung für das Abweichen der Standorte der Baumpflanzungen und Entfall der Heckenbepflanzung an der Südwestseite des Gebäudes Richtung Vorflutgraben.Die eingereichten Planunterlagen werden vorgestellt und erläutert.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und die benötigten Befreiungen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:50 Uhr