Wasserrecht;
Vorstellung des Gewässerentwicklungskonzepts mit Gewässerstrukturgütekartierung
für die Gemeinde Röthlein durch das beauftragte Fachbüro
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinden in Bayern für die Unterhaltung und den Ausbau der kleinen Gewässer, den sogenannten Gewässern III. Ordnung, zuständig sind. Die Gewässerentwicklungskonzepte stellen als rechtlich unverbindliche Fachkonzepte eine wichtige Grundlage für die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen an diesen Gewässern dar. Die Maßnahmenvorschläge des Gewässerentwicklungskonzeptes basieren auf einer ausführlichen Analyse des Bestandes von Gewässern und Aue und der Gewässerstrukturgütekartierung, einem Bewertungsverfahren, das die Naturnähe von Gewässern bewertet. Die Gemeinden Röthlein und Grafenrheinfeld hatten als einzige der Mainbogengemeinden ein solches Gewässerentwicklungskonzept noch nicht erstellen lassen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung Nr. 18 am 21.10.2014 beschlossen, dass durch ein Fachbüro ein Gewässerentwicklungskonzept mit Gewässerstrukturgütekartierung für die Gemeinde Röthlein erstellt werden soll. Die Beauftragung erfolgte in Kooperation mit der Nachbargemeinde Grafenrheinfeld. Mit Grafenrheinfeld wurde eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Als federführende Gemeinde wurde für das Projekt die Gemeinde Röthlein vereinbart. Nachdem entsprechende Angebote von Fachbüros eingeholt worden waren, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Nr. 2 am 10.02.2015 das Büro Baurconsult, Haßfurt, mit der Erstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes mit Gewässerstrukturgütekartierung beauftragt. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen wurde aufgrund eines Antrags durch die Gemeindeverwaltung eine Förderung von 75 % in Aussicht gestellt.
Zur Vorstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes begrüßt der Vorsitzende Frau Kupfer vom Büro Baurconsult, Haßfurt, und erteilt ihr das Wort.
Frau Kupfer führt aus, dass es Ziel eines Gewässerentwicklungskonzeptes ist, langfristig die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer mit einem Minimum an steuernden Eingriffen zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern.
Desweiteren führt sie aus, dass im Gemeindebereich acht Fließgewässer III.
Ordnung vorhanden sind. Sie zeigt einzelne Problembereich dieser Gewässer auf und gibt einen Überblick über die möglichen Maßnahmen, welche von der Gemeinde durchgeführt werden könnten.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Kupfer ihre Ausführungen und stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium das vom Büro Baurconsult, Haßfurt, erstellte Gewässerentwicklungskonzept mit Gewässerstrukturgütekartierung für die Gemeinde Röthlein als unverbindliches Fachkonzept für die Art und den Umfang der Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer III. Ordnung im Gemeindebereich Röthlein zu billigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.01.2018 10:34 Uhr