Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Technikraum und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 149/1, Unterer Friedhofsweg 7, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 22.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 22.12.2015 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Bauherr hat bei der Gemeindeverwaltung einen Vorbescheid für das Bauvorhaben beantragt. Mit dem Vorbescheids-Verfahren sollen vor dem Baugenehmigungsverfahren zu einzelnen Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt werden.

Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit dessen Vorgaben übereinstimmt, da die umliegende Bebauung dem Wohnen dient. Das Wohnhaus ist ein eingeschossiges Gebäude mit Walmdach. In der benachbarten Bebauung sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern vorhanden. Das direkt angrenzende benachbarte Wohngebäude hat ein Walmdach. Die geplante Bebauung fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen bis auf eine vor.

Das Grundstück verfügt schon über einen Kanalanschluss. Ein weiterer Kanalanschluss ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sollte vom Grundstückseigentümer ein separater Anschluss für das neue Wohngebäude gewünscht werden, müsste die Bauherrin die Gesamtkosten des Kanalanschlusses übernehmen, auch im öffentlichen Bereich. Hierüber würde mit der Grundstückseigentümerin, wie in vergleichbaren Fällen geschehen, eine Vereinbarung geschlossen werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2018 10:35 Uhr