Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Bürocontainers für Dienstleistungen (z.B. Buchführung, Beratung Lohnsteuerhilfe, etc.) und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 443/2, Beethovenstr. 10, Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates, 22.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr hat bei der Gemeindeverwaltung einen Vorbescheid für das Bauvorhaben beantragt. Mit dem Vorbescheids-Verfahren sollen vor dem Baugenehmigungsverfahren zu einzelnen Fragen vorweg ein schriftlicher Bescheid durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt werden.
Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Errichtet werden soll ein Bürocontainer mit 6 m x 7,2 m. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Baugebiet der Art nach einem allgemeinen Wohngebiet entspricht. Ein Allgemeines Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen, nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung können ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.
In der umliegenden Bebauung sind ein- und zweigeschossige Wohnhäuser mit Satteldächern vorhanden. Die Garagen sind mit Flachdächern versehen. Der geplante Bürocontainer hat ein Flachdach. Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB zu erteilen. Bezüglich der Nutzung des Gebäudes als Bürocontainer wird eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.01.2018 10:35 Uhr