Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen mit einer möglichen Änderung des Flächennutzungsplans beschäftigt, zuletzt in der Sitzung am 10.01.2023. Es soll die Darstellung der Flächen für „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ überarbeitet werden. Eine solche Darstellung wurde erstmals mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2010 im Flächennutzungsplan der Gemeinde aufgenommen. Mit dieser Flächennutzungsplan-Änderung wurde die Möglichkeit geschaffen, auf geeigneten Ackerflächen im Gemeindegebiet die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur regenerativen Energiegewinnung zu ermöglichen.

Im Jahr 2022 wurde den Grundstückseigentümern die Gelegenheit gegeben, ihr Interesse an einer solchen Umwandlung ihrer Flächen zu melden. Dies wurde rege genutzt. In der Bürgerversammlung am 15.12.2022 wurde die Bürgerschaft über die Pläne der Gemeinde informiert.  

In der Sitzung am 10.01.2023 hat der Gemeinderat festgelegt, welche Kriterien und welche  Flächen in das Änderungsverfahren aufgenommen werden sollen. Es handelt sich dabei um vier Gebiete, und zwar an der B 286, an der Streuobstwiese/Bienenhaus, südlich von Hirschfeld und östlich von Hirschfeld. 

Weiter sollen die südlich der Firmen BAM und Beuerlein gelegenen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ dargestellt sind, mit der Änderung wieder zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umgewandelt werden. 

Petra Jakob stellt einen Änderungsantrag zur Aufnahme der Flächen Fl. Nrn. 930 und 931, Gemarkung Heidenfeld (Nähe des Weges von Röthlein nach Heidenfeld am Waldrand) in die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes. Anschließend begründet sie ihren Antrag. Für diese Grundstücke hat ein Unternehmen bereits Planungen aufgestellt. Das Unternehmen und die Planungen machen einen positiven Eindruck auf sie.

Daraufhin schlägt ein Gemeinderat vor, die Flächen zwischen der bereits in diesem Bereich für die Flächennutzungsplanänderung vorgesehenen Grundstücke und den von der Gemeinderätin beantragten Flächen ebenfalls dazu zunehmen. Dies könnte laut Bürgermeister aufgrund des in diesem Bereich vorhandenen Trenngrünstreifens zwischen Röthlein und Heidenfeld zu Problemen beim Änderungsverfahren führen. 

Der Vorsitzende möchte zuerst den Änderungsantrag von Frau Jakob und anschließend den Beschluss, der alle Grundstücke mit Flurnummern benennt, die von der Flächennutzungsplanänderung tangiert sind, zur Entscheidung stellen. Das Gremium ist damit einverstanden. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme der Flächen Fl. Nrn. 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld in die Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Der 2. Bürgermeister, Martin Weth, ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Lageplan vom 24.01.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil dieses Beschlusses (sh. beigefügter Lageplan).

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung für folgende Grundstücke zu „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ geändert werden:

  • Flur-Nrn. 845, 846, 847, 848, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 879 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen an der B 286)

  • Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche an der Streuobstwiese/Bienenhaus)

  • Flur-Nrn. 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen am Sulzweg)

  • Flur-Nrn. 898, 899, 900, 902 (Teilfläche), 936, 937, 937/1, 938, 939, 942 (Teilfläche), 950 (Teilfläche) der Gemarkung Hirschfeld (Flächen südlich von Hirschfeld)

  • Flur-Nrn. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld (Flächen östlich von Hirschfeld)

Diese Flächen sind im Lageplan in der Farbe Orange dargestellt. 

Der Gemeinderat Röthlein beschließt weiter, die südlich der Firmen BAM und Beuerlein gelegenen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ dargestellt sind, mit der Änderung wieder zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umzuwandeln. Es sind dies die Grundstücke Flur-Nrn. 780, 781, 782, 783, 783/1 und 784 der Gemarkung Heidenfeld. Diese Flächen sind im Lageplan in der Farbe Gelb-Grün dargestellt. 

Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2023 11:12 Uhr