Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/2, Heidwiesen 3, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Heide - I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Heide – I. Abschnitt“, Gt. Heidenfeld, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/2, Heidwiesen 3, Gemarkung Heidenfeld, die Errichtung einer Terrassenüberdachung zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll mit einem Flachdach, einer Dachneigung von max. 10 ° sowie einem Glasdach errichtet werden. Somit sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform Satteldach, der Dachneigung 46°-53° sowie der Dacheindeckung mit naturroten Ziegeln bzw. Betondachsteinen erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2023 11:18 Uhr