Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1435/8, Wiesenweg 7, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker- III. Abschnitt“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker – III. Abschnitt“, Gt. Röthlein, soll das Grundstück Fl. Nr. 1435/8, Wiesenweg 7, Gemarkung Röthlein, teilweise eingefriedet werden. Die Einfriedung soll eine Höhe von ca. 1,80 m aufweisen. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird die Einfriedungshöhe auf max. 1,20 m beschränkt. Somit bedarf es einer Befreiung vom Bebauungsplan. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. 

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Einfriedungshöhe nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.06.2023 11:18 Uhr