Vollzug des BauGB;
Bebauungsplan „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Schwebheim; Beteiligung der Gemeinde Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Schwebheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie der 18. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Gemeinde Schwebheim beabsichtigt damit, die Ausweisung eines Sondergebiets im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplans wird entsprechend eine Sonderbaufläche (§ 1 Abs. 1 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks.
Der Gemeinderat Schwebheim hat am 15.12.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In diesem Verfahren wird die Gemeinde Röthlein als Nachbargemeinde beteiligt.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein macht keine Bedenken oder Anregungen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Schwebheim geltend. Dies gilt auch für die nächsten Verfahrensschritte nach dem BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
Datenstand vom 30.06.2023 11:18 Uhr