Innenentwicklungskonzept 2023 des Landkreises Schweinfurt, Ko-Finanzierung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Landratsamt Schweinfurt hat die Gemeinde mit Email darüber informiert, dass der Ausschuss für Kreisentwicklung in der Sitzung am 02.02.2023 das landkreisweite Innenentwicklungskonzept 2023 mit neuer Förderkulisse Innenentwicklung einstimmig beschlossen hat.
Es ist eine finanzielle Ko-Finanzierung durch die projektteilnehmenden Gemeinden vorgesehen. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde Röthlein beläuft sich auf 1.838 EUR. Der Ko-Finanzierungsanteil bezieht sich auf die fünfjährige Projektlaufzeit und stellt den Maximalbetrag dar.
Die Gesamtfinanzierung ergibt sich aus dem Rückfluss der verbliebenen Mittel des Innenentwicklungskonzeptes von 2017 (Restmittel aus Baustein 4) sowie durch Beiträge von jeweils 50.000 € aus Landkreismitteln sowie aus einer Eigenbeteiligung der teilnehmenden Gemeinden.
Die Gemeinde Röthlein ist nun aufgefordert, ihre Projektteilnahme und schriftliche Zusage für den Ko-Finanzierungsanteil bis spätestens 17.03.2023 abzugeben.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt das die Gemeinde Röthlein an dem Projekt Innenentwicklungskonzept 2023 des Landkreises Schweinfurt teilnimmt und den Ko-Finanzierungsanteil von 1.838 EUR übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2023 11:18 Uhr