Landtags- u. Bezirktagswahl 2023 - Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Entschädigungssätze für die Landtags- und Bezirktagswahl mittels Gemeinderatsbeschluss festzulegen sind. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2021 wurde die Aufwandsentschädigung auf 45 € für Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Vertreter, sowie auf 35 € für alle Beisitzer festgesetzt. Da die Wahlvorsteher und Schriftführer eine größere Verantwortung tragen und zeitlich mehr eingespannt sind, sollen deren Entschädigungssätze sich von den Beisitzern auch weiterhin abheben.
Diese Sätze sollen für die am 08.10.2023 stattfindende Landtags- und Bezirktagswahl übernommen werden. 

Beschluss 1

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die im Oktober 2023 anstehende Landtags- und Bezirktagswahl folgende Entschädigungen auszubezahlen:

Wahlhelfer (auch Briefwahl): 

  • pauschal 50 EUR für Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter      
  • pauschal 40 EUR für alle Beisitzer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7

Beschluss 2

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die im Oktober 2023 anstehende Landtags- und Bezirktagswahl folgende Entschädigungen auszubezahlen:

Wahlhelfer (auch Briefwahl): 

  • pauschal 45 EUR für Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertreter      
  • pauschal 35 EUR für alle Beisitzer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.06.2023 11:18 Uhr