Aufstockung einer bestehenden Garagenanlage um ein Wohngeschoß auf dem Grundstück Flur-Nr. 94 der Gemarkung Röthlein, Hauptstr. 43
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Aufstockung einer bestehenden Garagenanlage um ein Wohngeschoss auf dem Grundstück Fl. Nr. 94, Hauptstraße 43, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantrag eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan.
Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen, Nebengebäude sowie die Kirche, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Im Vorbescheid wurde geklärt, dass sich das Bauvorhaben einfügt und somit in diesem Bereich errichtet werden kann. In der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2023 wurde zum vorliegenden Vorbescheid das erforderliche Einvernehmen nach §36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Die bauaufsichtliche Genehmigung des Landratsamtes Schweinfurt für das o.g. Vorhaben wurde hinsichtlich der beantragten Dachneigung, Trauf- und Firsthöhen in Aussicht gestellt. Bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen nach Süd-Westen (Art. 6 Abs. 1 BayBO) wurde eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt zum vorliegenden Bauantrag das erforderliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2024 14:06 Uhr