Vorstellung der Gebührenkalkulation und Festlegung der Gebührensätze der Friedhöfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende erteilt Lena Seifert das Wort, welche die Kalkulation der Friedhofs-gebühren vorstellt. Folgende Gebührensätze werden von der Verwaltung vorgeschlagen:

Leichenhausbenutzungsgebühr:

Sarg
Urne
100,00 €
100,00 €


Grabgebühren:
Bei einer Kostendeckung von 100 % würden sich bei den Grabgebühren folgende neue Beträge ergeben:

Art

Gebühr Grab/Jahr
Gebühr Grab/Ruhefrist
Einzelgrab, 2 Belegstellen

26,14 €

522,83 €
Familiengrab, 4 x Sarg + 4 x Urne
52,28 €
              1.045,66 €
Urnengrab groß, 4 Belegstellen

52,28 €
                 522,83 €
Urnengrab klein, 2 Belegstellen

43,57 €
                 435,69 €
Urnennische, 2 Belegstellen

43,57 €
                 435,69 €
Urnengrab Baumbestattung, 2 Belegstellen
52,28 €
                522,83 €

Hier wurde in der Vergangenheit eine Kostendeckung von 40 % angesetzt. Nun ist über die Höhe der Kostendeckung durch die zukünftigen Beträge zu entscheiden. 

Die Ruhefrist für die Einzel- und Familiengräber beläuft sich auf 20 Jahre und die Ruhefrist für Urnenbestattungen beträgt 10 Jahre.






Vorschläge von der Verwaltung wären:

Art

Kostendeckungsfaktor
60 %              65 %          70 %
aktuell
   Kostendeckungsfaktor
60 %        65 %      70 %
Einzelgrab,
2 Belegstellen
313,70 €
339,84 €
365,98 €
260,00 €
21 %
31 %
41 %
Familiengrab, 
4 x Sarg + 4 x Urne
     
627,40 €
679,68 €
731,96 €
520,00 €
21 %
31 %
41 %
Urnengrab groß,
4 Belegstellen
313,70 €
339,84 €
365,98 €
220,00 €
43 %
54 %
66 %
Urnengrab klein,
2 Belegstellen
261,42 €
283,20 €
304,99 €
190,00 €
38 %
49 %
61 %
Urnennische
2 Belegstellen
261,42 €
283,20 €
304,99 €
429,00 €
-39 %
-34 %
-29 %
Urnengrab Baumbestattung
2 Belegstellen
313,70 €
339,84 €
365,98 €
0,00 €
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Bei der Baumbestattung kommen noch Kosten in Höhe von 99,50 € für einen Pultstein hinzu.


Bestattungsgebühren: (bereits durch Vergabe festgelegt)
Bei den Bestattungsgebühren wird der Verwaltungskostenaufschlag einheitlich auf 75,00 € angehoben, da der Aufwand für die Verwaltung und den Bauhof bei allen Beerdigungsarten annähernd gleich ist. 


Verwaltung
Bestatter
Kosten
Urnengrab

75,00 €
150,00 €
225,00 €
Beisetzung NT

75,00 €
400,00 €
475,00 €
Beisetzung Tief

75,00 €
520,00 €
595,00 €
Urnennische

75,00 €
100,00 €
175,00 €
Urnenwand

75,00 €
100,00 €
175,00 €
Baumbestattung

75,00 €
150,00 €
225,00 €

Die Aufwandspauschale bei der Beerdigung mit Trauerfeier wie Leitung der Beerdigung, Läutdienst, Transport der Kränze zum Grab inklusive Schmücken des Grabes, 2 Sandbehälter mit Schaufeln und 1 Flammenschale, ggfs. Urnenständer; ggfs. Abdeckung Urnengrab beträgt                                                                220,00 Euro


Die Mietgebühr für die ortsübliche Dekoration beträgt:

  1. bei Erdgrab:
grüne Abdeckung im Grab und des Erdcontainers, Teppich      60,00 Euro

  1. bei einer Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier:
Am Grab oder an der Urnenmauer ein Urnenständer, wenn die Angehörigen dies wünschen                        50,00 Euro 

Das Fahren bzw. Tragen bzw. der Urne zur Grabstätte und die Einsenkung des Sarges wird von Sargträgern vorgenommen. 
Hierfür sind pro Sargträger und für den Träger des Grabkreuzes      25,00 Euro 
zuzüglich gegebenenfalls Fahrtkostenpauschale von 10,00 Euro
zu entrichten.

Falls Angehörige für Sargträger und den Träger des Grabkreuzes sorgen oder Abordnungen von Vereinen als Sarg- und Kreuzträger tätig werden, sind keine Gebühren an die Gemeinde Röthlein zu entrichten. 


Sonstige Gebühren:
Umbettungen einer Leiche während der ersten

  • 10 Jahre der Ruhefrist                                                325,00 Euro

  • Ab dem 11. Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist                260,00 Euro

  • nach Ablauf der Ruhefrist                                        200,00 Euro

Zuzüglich der Gebühr zur Grabherstellung.

Sonstige Dienstleistungen je Person und angefangene Stunde           40,00 Euro

Beschluss 1

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die Friedhofsgebühren auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beträge anzuheben. Bei den Grabgebühren wird eine Kostendeckung in Höhe von 65 % festgesetzt.

Diese dienen als Vorgaben für die Verwaltung, um die Friedhofs- und Bestattungsordnung sowie die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung neu auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Beschluss 2

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die Friedhofsgebühren auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beträge anzuheben. Bei den Grabgebühren wird eine Kostendeckung in Höhe von 60 % festgesetzt.

Diese dienen als Vorgaben für die Verwaltung, um die Friedhofs- und Bestattungsordnung sowie die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung neu auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 30.06.2023 12:28 Uhr