Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung des Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 655, Adam-Riese-Straße 19, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 06.03.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Erweiterung des Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 655, Adam-Riese-Straße 19, Gemarkung Heidenfeld, bereits in der Gemeinderatssitzung am 07.11.2017 eine formlose Bauvoranfrage behandelt wurde. Dabei sollte geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Röthleiner Straße", GT Heidenfeld, zu erteilen. Konkret ging es um die Zahl der Vollgeschosse, Dachneigung 38 Grad statt 20 bis 28 Grad (laut Bebauungsplan) sowie die Kniestockhöhe von 1 m (bisher wurden in dem Gebiet 0,5 m zugelassen).
Der Gemeinderat hatte damals beschlossen, die gewünschten Befreiungen nicht in Aussicht zu stellen, da die Abweichungen insgesamt zu gravierend wären. Dies wurde der Bauherrnschaft mitgeteilt.

Durch die Bauherren wurden nun geänderte Planunterlagen sowie eine Unterschriftenliste eingereicht, die dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt werden. Das den eingereichten Unterlagen beigefügte Schreiben der Bauherrn ist der Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt (2 Seiten). Laut der Bauherrnschaft würde sich die Gesamthöhe des Hauses nach den aktuellen Plänen von 6,15 m auf 7,20 m verändern.

Bei dem Bauvorhaben wurde im Vergleich zur ersten Anfrage die Dachneigung auf das vom Bebauungsplan vorgeschriebene Maß von 28 Grad reduziert. Der Bauherr beabsichtigt im Vergleich zur ersten Anfrage auf der Straßenseite eine Giebelwand im DG zu errichten, welche die im Bebauungsplan vorgeschriebene Baugrenze überschreiten würde. Neben der Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse wäre daher auch bezüglich der Baugrenze eine Befreiung in Aussicht zu stellen, wenn der Gemeinderat für das Vorhaben seine Zustimmung in Aussicht stellen möchte.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung des Dachgeschosses des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 655, Adam-Riese-Straße 19, Gemarkung Heidenfeld, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Planunterlagen sowie der erforderlichen Nachbarunterschriften die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Röthleiner Straße" bezüglich der Zahl der Vollgeschosse und Überschreitung der Baugrenze  in Aussicht zu stellen. Der Gemeinderat akzeptiert bei dem Bauvorhaben eine Kniestockhöhe von 1 m, da die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Dachneigung von max. 28 Grad eingehalten wird. Der Bauherr hat die Erfüllung der Stellplatzpflicht in den Planunterlagen nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:54 Uhr