Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 840, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl. Nr. 840 liegt im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld. Es liegt ein Bauantrag für die Auffüllung der landwirtschaftlich genutzten Fläche vor. Es ergibt sich eine Erdmasse von 7.462,22 m³ bei einer durchschnittlichen Auffüllung von 30 cm. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, es wurde kein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer gestellt. Die Entscheidung, ob nachbarschützende Belange betroffen sind, trifft das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde.
Für das Bauvorhaben liegt eine Privilegierung vor, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 840 im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Die Auffüllung darf nicht höher als der Weg werden, damit kein Oberflächenwasser auf den Weg abfließen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr