Baugebiet Heidenfeld "An der Sulz";
Beauftragung einer Grabungsfirma wegen archäologischer Arbeiten
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplans „An der Sulz“ GT Heidenfeld das Landesamt für Denkmalpflege die Vermutung geäußert hatte, das im Bereich des Bebauungsplansgebiets mit Bodenden
kmälern zu rechnen sei. Deshalb bedürfen Eingriffe in den Boden einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan wären vorzusehen. Der Gemeinderat hat am 30.01.2018 entschieden, dass mit dem Landesamt für Denkmalpflege mittels Sondagen die frühgeschichtliche Siedlung untersucht werden soll. Diese Untersuchungen wurden durchgeführt und das Landesamt für Denkmalpflege hat festgelegt, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind. Es wurden von vier Grabungsfirmen Angebote eingeholt und es hat sich gezeigt, dass das Angebot der Fa. Specht aus Schwebheim das wirtschaftlich günstigste Angebot ist. Die Beauftragung erfolgt nach Freigabe durch den Gemeinderat durch den Erschließungsträger.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein erteilt die Freigabe zur Erteilung des Auftrags für die notwendigen archäologischen Arbeiten im zukünftigen Baugebiet „An der Sulz“ GT Heidenfeld an die Fa. Specht, Schwebheim, mit einer geschätzten Netto-Auftragssumme von 66.110 EUR. Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr