Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/48, Am Auwald 67, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö 2.4

Sachverhalt

Wegen persönlicher Beteiligung des 1. Bürgermeisters übernimmt 1. Bürgermeister Martin Weth den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt. Er nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 3 am 19.03.2019 unter TOP 2.5behandelt wurde. Vom Bauherren wurde die Geschosshöhe von 2,96 m (B-Plan: Max. 2,80 m), die Dachneigung für das Wohnhaus und der Garage von 40 ° (B-Plan: 46-53°) sowie ein Pultdach mit einem Blechdach und einer Dachneigung von 3 ° des Erkers (B-Plan: Satteldach, naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine, DN: 46-53 °) beantragt. Des Weiteren wird die Firstrichtung des Wohnhauses nicht eingehalten. Der Kniestock wurde mit 1,0 m beantragt (B-Plan: Max. 0,50 m). Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zu den oben genannten Befreiungen erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat im Vorbescheid vom 08.04.2019 die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Wie aus den Planunterlagen des Bauantrags zu entnehmen ist, beträgt die Geschosshöhe 2,88 m, die Dachneigung des Wohnhauses und der Garage 45 ° sowie die Dachneigung des Erkers 3 °. Dieser wird mit einem Pultdach und einer Blecheindeckung errichtet. Des Weiteren wir die Firstrichtung des Wohnhauses nicht eingehalten und der Kniestock beträgt 1,0 m. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Geschosshöhe, der Dachneigung des Wohnhauses und der Garage sowie des Erkers, der Dachform und Dacheindeckung des Erkers, der Firstrichtung des Wohnhauses und des Kniestocks erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Albrecht Hofmann und Gemeinderätin Ingeborg Wegner waren nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 03.09.2020 10:09 Uhr