Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/45, Am Auwald 73, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für das Bauvorhaben Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/45, Am Auwald 73, Gemarkung Röthlein ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Elmuß II“. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform Satteldach, der Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine sowie die vorgeschriebene Dachneigung von 46-53° nicht ein. Die Terrassenüberdachung soll ein Pultdach mit einem Glasdach und einer Dachneigung von 6-7° erhalten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dachform, der Dacheindeckung und der Dachneigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:09 Uhr