Vollzug der Wassergesetze; Kernkraftwerk Grafenrheinfeld - Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8 und 10 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Schweinfurt hat der Gemeinde Röthlein mit Schreiben vom 11.10.2019, eingegangen am 15.10.2019, mitgeteilt, dass die PreussenElektra GmbH einen Antrag auf eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 des Wasserhaltsgesetzes (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) eingereicht hat. Das Schreiben der Preussen Elektra vom 28.06.2019 wird vom Vorsitzenden verlesen.

Der Antrag dient der Versorgung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld mit Wasser aus dem Main zu Kühlzwecken und als Brauchwasser, aus zwei Grundwasserbrunnen für die Brau chwasserversorgung sowie für die Einleitung von Kühl- und Abwasser in den Main.  

Die Gemeinde wurde als Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis spätestens 29.11.2019 eine Stellungnahme aus fachlicher Sicht abzugeben.

Oliver Schmitt spricht den aus seiner Sicht langen Zeitraum bis 2037 an.  Der Vorsitzende entgegnet, dass dies nur 17 Jahre wären und als akzeptabel zu betrachten ist.

Simon Stock und 3. Bürgermeister Peter Gehring sehen es als wichtig an, dass durch die wasserrechtliche Erlaubnis die Anlagensicherheit gewährleistet ist.

Andreas Hetterich befürchtet, dass durch die Wasserentnahmen der Grundwasserspiegel weiter absinken wird. Dies sei ein aktuelles Thema in der Gemeinde. Die Wasserentnahmen dürften seiner Meinung nach nur in Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgen. Aufgrund der zunehmenden Hitze und Trockenheit würde das Wasser in den nächsten Jahren immer knapper werden, dies müssten die Fachbehörden bei solchen Verfahren und Genehmigungen verstärkt beachten. Auch sollten die Fachbehörden die entnommene Wassermenge stärker kontrollieren.

Armin Götz schlägt vor, dass nur für das Wasser zu Kühlzwecken eine Entnahme genehmigt werden sollte. Das Brauchwasser sollte die Firma kaufen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, zu dem Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8 und 10 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG eine Stellungnahme abzugeben. Die von den Gemeinderatsmitgliedern vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen in dieser Stellungnahme mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:13 Uhr