Überdachung einer bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400/2, Blumenweg 5, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Terrassenüberdachung die Dachform und die Dachneigung nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, das Einvernehmen und die Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Dachform und der Dachneigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr