Errichtung eines Anbaus am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1439/5, Szillaweg 10, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker III. Abschnitt“, Gt. Röthlein und hält die Vorgaben des Bebauungsplans nicht ein, so dass neben dem gemeindlichen Einvernehmen Befreiungen erteilt werden müssten.
Der Gemeinderat Röthlein beschäftigte sich in der Sitzung vom 10.11.2015 mit einer formlosen Bauvoranfrage zu dem Bauvorhaben. Der Gemeinderat legte damals fest, dass einer Überschreitung der Baugrenze zugestimmt wird, bezüglich der Dachform und der Anzahl der Vollgeschosse jedoch keine Befreiung erteilt wird.
In dem nun vorliegenden Bauantrag wird die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Dachform und –neigung eingehalten, die Anzahl der Vollgeschosse hält das Bauvorhaben dagegen nicht ein. Der Bebauungsplan lässt maximal ein Vollgeschoss zu, beantragt sind durch die Bauherren zwei Vollgeschosse. In der Sitzung am 10.11.2015 bestand der Gemeinderat auf die Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Vollgeschosse.
Des Weiteren ist wegen geringfügiger Überschreitung eine Befreiung von der im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenze erforderlich. Diese wurde den Bauherrn in der Sitzung am 10.11.2015 in Aussicht gestellt. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen na
ch § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Voraussetzung ist, dass die Planunterlagen geändert werden und die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Anzahl der Vollgeschosse eingehalten wird.
Bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan wird bei Einhaltung der vom Bebauungsplan vorgeschriebenen Anzahl der Vollgeschosse die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze erteilt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr