Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08. Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung von 26.05.2020 bekannt.

Dienstaufwandsentschädigung 1. Bürgermeister

Die Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters wird auf 560,00 € festzulegen.

Aufwandsentschädigung wieder Bürgermeister
Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Pauschale in Höhe von 75 %,
der 3. Bürgermeister in Höhe von 50 % des Dienstaufwands des 1. Bürgermeisters. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.

Vertretungsfall:
Neben der Entschädigung nach Nr. 1 wird ab dem 41. Tag im Kalenderjahr
der Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung des Ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 1/178 des Grundgehalts des 1. Bürgermeisters pro Stunde gewährt (z.Z.38,04 €/h), soweit Tätigkeiten im Rahmen der Amtsgeschäfte übernommen wurde.


Kauf des Grundstücks „Kard.-Faulhaber-Platz 5“
Der Gemeinderat Röthlein hat den Erwerb des Grundstücks „Kard.-Faulhaber-Platz 5“, Flur-Nr. 79, Gemarkung Heidenfeld (ehem. Gaststätte "Zum Goldenen Kreuz") zum Kaufpreis von 80.000 EUR beschlossen. Der Tanzcenter Heidenfeld GmbH wird ein unentgeltliches Nutzungsrecht bezüglich des Tanzcenters auf die Dauer von 2 Jahren eingeräumt, die anfallenden Betriebskosten während der Nutzungszeit gehen zu Lasten des Berechtigten. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Dieser ist am 29.06.2020 notariell beurkundet worden.

Datenstand vom 03.09.2020 10:20 Uhr