Der Vorsitzende erläutert, dass die Errichtung einer temporären Unterkunft für betriebseigene Erntehelfer im Außenbereich der Gemarkung Röthlein realisiert werden soll. Aus der Baubeschreibung geht hervor, dass die Erntehelfer nur in den Jahreszeiten der Ernte, sowie der Bewirtschaftung anwesend sind. Der geplante Baukörper soll deshalb nicht im herkömmlichen Stil gebaut werden und für eine langfristige dauerhafte Nutzung stehen.
Als temporärer Baukörper sollen Module aufgestellt werden, die als Fertigmodule mit integriertem Ausbau zu Wohnzwecken angeliefert werden. Zur Versorgung der max. 48 Bewohner, die die Wohnmodule temporär bewohnen, sind eigene Sanitärbereiche vorgesehen, die jeweils für ein gesamtes Geschoss zur Verfügung stehen. Eine temporäre Nutzung sieht dabei vor, voraussichtlich im April zu beginnen und im Oktober zu enden. In den Wintermonaten wären die Module unbewohnt und nicht genutzt.
Insgesamt sollen zwei Geschosse errichtet werden, wobei jedes Geschoss aus insgesamt 7 Modulen besteht. Bei den Modulen handelt es sich um sechs Wohnmodule und ein Gemeinschafts-Sanitärmodul. Diese Modulreihung soll insgesamt zweifach übereinandergestellt werden. Die Gesamtzahl der Module beträgt somit 14 Stück.
Die Module im EG und im OG werden über einen auf einer Seite vorgelagerten Laubengang erschlossen. Der Laubengang im OG ist über eine freie Außentreppe aus Stahl zu erreichen.
Bezüglich der Erschließung des Grundstücks hat der Bauherr eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen.
Der Bauherr möchte im Vorbescheid den Brandschutz, die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, die Ausführung der Module von 2 x (2x7Modulen) als Blockbebauung für die temporäre Unterkunftsnutzung sowie die Zustimmung der Anbringung einer Überdachung der Modulbaukörper und des Freiraums zwischen den Modulbaukörpern entsprechend der Beschreibung abklären.
Das Bauvorhaben ist 5,6 m bis 7,6 m hoch und jeder Wohnblock ist 6 m breit. Die Fläche beläuft sich insgesamt auf 17,5 m x 17,5 m.
Der Geschäftsleiter teilt mit, dass das Amt für Landwirtschaft am heutigen Tag der Gemeinde telefonisch mitgeteilt hat, dass die Privilegierung für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt wird. Er weist darauf hin, dass nach Aussage des Bauherrn die Anbindung an den Schmutzwasserkanal erfolgen kann. Der Bauherr müsste mit der Gemeinde, wie bereits auch in vergleichbaren Fällen, zur Sicherstellung eine Vereinbarung abschließen. Das Regenwasser wird zur Eigennutzung für die Bewässerung oder als Brauchwasser für die Toilettenspülung verwendet. Der Bauherr wird in den Planunterlagen des Bauantrages die Eingrünung nachweisen. Die Stellplatzfrage wird auch im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens abgeklärt werden. Die Abfallentsorgung erfolgt in Eigenregie, die Müllabfuhrt wird nicht beansprucht.
Auf Nachfrage teilt der Geschäftsleiter mit, dass die Mitarbeiter, die in den Containern wohnen, direkt vor Ort eingesetzt werden und nicht erst an einen anderen Einsatzort gefahren werden.
Einige Gemeinderäte finden die Unterbringung in den vorgestellten Räumlichkeiten moralisch nicht in Ordnung.
Da seitens des Gremiums weitere Fragen aufkommen, die am besten direkt vom Bauherrn beantwortet werden können, erteilt der Vorsitzende dem Bauherrn, Christian Knaup, das Wort.
Dieser teilt mit, dass jedes Modul mit zwei Betten, einem Tisch, zwei Stühlen, zwei Schränken und mit einer kleinen Einbauküche ausgestattet ist. Die Küchen umfassen jeweils ein Kochfeld, eine Arbeitsplatte und einen Kühlschrank. Die vier Sanitärmodule bestehen jeweils aus fünf Toiletten, drei Duschen und zwei Waschmaschinen.
Es gibt keine Gemeinschaftsräume. Die Module sind mit einem durchgezogenen Dach verbunden. Die Fläche kann als Gemeinschaftsbereich genutzt werden.
Die Module haben alle eine Dämmung von 10 cm. Nachdem die Module relativ einfach und speziell auf die Saisonarbeitskräfte ausgelegt sind, werden dies auch nicht als Ferienwohnung genutzt werden. Diese dienen nur für Saisonarbeitskräfte. Die Module könnten schnell abgebaut und weiterverkauft werden. Der Bauherr versichert, dass dies kein Beginn einer Fortsetzung sein soll. Der Verkaufsladen bleibt weiterhin im Dorf bestehen.