Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein, eingereicht wurde. 

Die bestehende Scheune, mit Zugang von der Landrat-Wolf-Straße in Röthlein, soll nun neben einer landwirtschaftlichen und privaten Nutzung (Reparaturen an Kraftfahrzeugen) auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Hierfür wird eine Nutzungsänderung beantragt. Für die angestrebte gewerbliche Nutzung sind keine baulichen Maßnahmen nötig. Aus der Baubeschreibung geht hervor, dass bereits eine Hebebühne für KFZ bis 3,5 t aufgestellt ist. Im Rahmen einer Einzelunternehmung sollen nun auch minderhandwerklicher Arbeiten hauptsächlich an KFZ durchgeführt werden. Hierzu zählen der Räderwechsel von Sommer- auf Winterbereifung, Öl- und Filterwechsel, Zündkerzen- und Luftfilterwechsel und Pflegetätigkeiten. Bei diesen Tätigkeiten ist von geringer Lärmimmission auszugehen. Die Arbeiten sollen in der Regel werktags (Montag bis Freitag) zwischen 8 Uhr bis 17 Uhr getätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Nutzung Montag bis Freitag nach 17 Uhr und samstags stattfinden. Angedacht ist eine Nutzung von ca. 30 Stunden pro Woche. 

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen sowie andere Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Von den Räten wird bemängelt, dass in der Baubeschreibung keine genaueren Zeitangaben aufgeführt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gewerbeaufsichtsamt für diese Thematik zuständig ist.

Ebenfalls wird die Parksituation vor Ort angesprochen und für problematisch erachtet. Der Bauherr hat bisher noch keinen Stellplatznachweis erbracht und wird diesen noch nachreichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Bauvorhaben bis auf Weiteres, bis die Gespräche mit dem Bauherrn geführt sind, zurückzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2021 10:55 Uhr