Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Bei der Gemeindeverwaltung wurde durch die Grundstückseigentümer Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, für die Errichtung einer Gartenhütte ein Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Bebauungsplan eingereicht.  Weiter wurde ein Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen gestellt, über den das Landratsamt Schweinfurt zu entscheiden hat.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am Elmuß II. Abschnitt“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.

Die Nachbarunterschrift des Eigentümers Flur-Nr. 657/6 liegt nicht vor. Der Nachbar wurde von der Gemeindeverwaltung von dem Bauvorhaben informiert, hat aber seine Unterschrift nicht geleistet. In vergleichbaren Fällen wurden vom Gemeinderat wegen der fehlenden Nachbarunterschrift  keine Befreiungen erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein lehnt zu dem Bauvorhaben Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/7, Am Auwald 12, Gemarkung Röthlein, die Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wegen der fehlenden Nachbarunterschrift ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.01.2018 08:54 Uhr