Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm; Beteiligungsverfahren zum Entwurf
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung in den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ beschlossen und das StMWi beauftragt, hierzu ein Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung bis zum 1. April 2022 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) bei der obersten Landesplanungsbehörde ausgelegt.
Im Bayerischen Gemeindetag wurde die Fortschreibung bewertert.
Der vorliegende Entwurf der Fortschreibung beinhaltet hohes Konfliktpotential, von dem praktisch alle kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern betroffen sind.
Anders, als es die Teilüberschriften des Eckpunktebeschlusses des Ministerrats sowie die Begründung der Änderungsverordnung suggerieren, führen die neuen Festlegungen nach unserem Dafürhalten nicht zu einer Stärkung des Ländlichen Raums sowie zu einer Entlastung der Verdichtungsräume. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. In den Unterkapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Siedlungsstruktur“ und „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird ein Gedanke des Konservierens des ländlichen Raums sowie ein Befeuern der Entwicklung der Zentren postuliert. Wir halten diese irreführende Etikettierung für gefährlich und kontraproduktiv für das eigentlich verfolgte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
So sehen wir die begründete Gefahr, dass die durch den Verordnungsgeber nunmehr verfolgte Idee einer Landesentwicklung
- einen weitest gehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Grundzentren, Landgemeinden und deren Ortsteile zur Folge hat;
- zu einer weiteren Belastung und Überhitzung von angespannten Verdichtungsräumen führt und
- durch immer weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine „Bau-Entschleunigung“ herbeigeführt wird.
Denn die diesbezüglichen Festlegungen zementieren bei genauer Analyse nachfolgende Prinzipien:
- Entwicklung nur noch dort, wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden sind.
- Keine Entwicklung dort, wo einzelne Infrastrukturen fehlen.
- Eine uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innentwicklung bei damit verbundenem Stopp der Außenentwicklung.
- Eine bisher nicht dagewesene Konzentration auf die Zentren, Verdichtungsräume und Ballungsräume.
- Eine Pflicht zur Begutachtung und räumlichen Abstimmung in jeglichem Planungsprozess.
Die genannten Prinzipien werden sich bei der Überarbeitung der Regionalpläne niederschlagen. Wir vernehmen dies bereits aus einzelnen Planungsregionen. Derartige Leitgedanken können nach unserem Dafürhalten jedoch nicht im Interesse einer ausgewogenen und einer fairen, vom Subsidiaritätsprinzip getragenen und räumlich gerechten Landesplanung liegen, sodass wir Grund zu Annahme haben, dass sich die Staatsregierung bei der Fortschreibung des Primats der Politik entledigt hat und diese inhaltlich einzig und allein der Verwaltung übertragen hat.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde Röthlein schließt sich der Stellungnahme des Bay. Gemeindetags an (Wortlaut im Anhang) und gibt dies sowohl als Stellungnahmen an das zuständige Bayerische Wirtschaftsministerium weiter und wirkt entsprechenden bei der Fortschreibungen des Regionalplans mit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2023 13:31 Uhr