Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 106, Hauptstraße 27, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Grundstück Fl. Nr. 106, Hauptstraße 27, Gemarkung Röthlein, wurde ein Bauantrag eingereicht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen, Garagen, Scheunen und Nebengebäude, Geschäfte des täglichen Bedarfs, landwirtschaftliche Produktions- und Lagerhallen und Verkaufsläden, Festplatz, Grundschule. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung nach § 34 BauGB ein, es stellt keinen Fremdkörper in der Umgebung dar. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Unter TOP 2.1 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.01.2022 behandelte das Gremium bereits die Anzeige der Beseitigung für das bestehende Wohnhaus sowie ein Nebengebäude auf den Grundstücken Fl. Nrn. 106 und 107, Hauptstraße 27, Gemarkung Röthlein, und beschloss keine Einwände zu erheben.
Die eingereichten Planunterlagen des Bauantrages werden aufgezeigt und erläutert. Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Auf Nachfrage wird erläutert, dass für diese Gebäude eine Bauvoranfrage gestellt wurde und die Höhe an die umliegenden Häuser angepasst ist. Allerdings sind die umliegenden Dächer steiler. Es wird festgestellt, dass der moderne Baustil sich gut in die Umgebung einfügt.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.08.2022 10:41 Uhr