Anbau eines Bürogebäudes auf den Grundstücken Fl. Nrn. 483/1 und 485, Mühläckerstraße 2, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mühläcker", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei dem Anbau des Bürogebäudes die Baugrenze nicht eingehalten.
Wegen der im Bebauungsplan in dem Bereich des Bauvorhabens liegenden „mit Leitungsrechten zu belastende Fläche auf der unterirdische Versorgungsleitungen vorhanden sind“ hat die Gemeinde die Deutsche Telekom um Stellungnahme gebeten. Diese steht noch aus.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschli
eßt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme wegen dem Leitungsrecht der Deutschen Telekom zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Baugrenze erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:47 Uhr