Erlass einer Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Entschädigung der Schulweghelfer sowie der Geräte- und Jugendwarte der gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren sollen neu geregelt werden. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 vorbesprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung:
S a t z u n g
der Gemeinde Röthlein
über die Entschädigung ehrenamtlich
tätiger Gemeindebürger
Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20 a und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sowie Art. 11 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes folgende Satzung:
§ 1
Personenkreis
(1) Die Schulweghelfer/innen gelten als ehrenamtlich tätige Personen im Sinne des Art. 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und erhalten eine Aufwandsentschädigung.
(2) Die in den Ortsteilfeuerwehren ehrenamtlich tätigen Feuerwehrgerätewarte und Jugendwarte erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes.
(3) Die Zahl der Geräte- und Jugendwarte nach Abs. 2 wird wie folgt begrenzt:
- Freiwillige Feuerwehr Röthlein maximal vier Gerätewarte
- Freiwillige Feuerwehr Heidenfeld maximal drei Gerätewarte
- Freiwillige Feuerwehr Hirschfeld maximal zwei Gerätewarte
- für jede Ortsteilfeuerwehr maximal ein Jugendwart
§ 2
Entschädigung
Der im § 1 genannte Personenkreis erhält folgende Aufwandsentschädigungen:
- Schulweghelfer/innen nach § 1 Abs. 1: Erhalten eine Aufwandsentschädigung für jede volle Stunde der ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Stundensatz richtet sich hierbei nach den Entschädigungssätzen der Naturschutzwacht. (Nachrichtliche Anmerkung: aktuell 9,00 Euro/Stunde)
- Gerätewarte der Ortsteilfeuerwehren nach § 1 Abs. 2: 275,00 Euro jährlich
- Jugendwarte der Ortsteilfeuerwehren nach § 1 Abs. 2: 150,00 Euro jährlich
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.01.2023 13:05 Uhr