Zuschussanträge Vereine


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erklärt, dass 3 durch den Gemeinderat zu beschließende Zuschussanträge von Vereinen bei der Gemeinde eingegangen sind.
Alle 3 Anträge wurden bereits in der vergangenen Finanzausschusssitzung besprochen und für jeden Antrag ist eine Empfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat zum Beschluss ausgesprochen worden. 

Der Kämmerer stellt die 3 Anträge kurz vor.


Antrag 1:

Skk Scharfes Eck

33,33% Zuschuss für ein defektes Kühlgerät; Gesamtkosten: 4.153,70 Euro
Demnach beantragter Zuschuss von der Gemeinde: 1.384,43 Euro


Antrag 2:

TSV Röthlein

33,33% Zuschuss für das Dach über der Kegelbahn; Gesamtkosten: 14.396,63 Euro
Demnach beantragter Zuschuss von der Gemeinde: 4.798,40 Euro

Antrag 3:

TSV Röthlein

33,33% Zuschuss für Fußballtore, Anschaffung Motorsense, Instandhaltung Spindelrasenmäher, Anschaffung Tischtennisroboter; Gesamtkosten: 7.883,79 Euro
Demnach beantragter Zuschuss von der Gemeinde: 2.627,67 Euro

Beschluss 1

Zu Antrag 1:
Der Gemeinderat beschließt gemäß dem Antrag des 1. SKK Scharfes Eck eine Förderung des Sports in Höhe von 33%, maximal 1.384,43 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Antrag 2:
Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und den genannten Antrag 2 des TSV Röthlein mit 33%, maximal 4.798,40 Euro zu bezuschussen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Bernd Wehner nimmt nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss 3

Zu Antrag 3:
Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und den genannten Antrag 3 des TSV Röthlein mit 33%, maximal 2.627,67 Euro zu bezuschussen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Bernd Wehner nimmt nach Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Datenstand vom 31.01.2023 14:37 Uhr