Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/56, Am Auwald 11, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt", Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel wird das Vorhaben vorgestellt. Er zeigt die Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird das Gartenhaus außerhalb der Baugrenze errichtet sowie die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baugrenze, der Dachneigung und der Dacheindeckung  nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:49 Uhr