Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/32, Schubertstraße 4, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 13 vom 13.09.2016 unter TOP 2.2 behandelt wurde. Damals wurde der Bauherrin vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Baumgärtlein" in Aussicht gestellt und das Einvernehmen erteilt.

Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die eingereichten Planunterlagen mit denen des Vorbescheides, welcher am 21.10.2016 durch das Landratsamt Schweinfurt erlassen wurde, übereinstimmen.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baulinie, der Baugrenze, der Dachneigung des Wohnhauses, der für Garagen vorgesehenen Flächen sowie der unterschiedlichen Dachform und -neigung des Wohnhauses und der Garage nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:49 Uhr