Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/7, Oberer Herzenberg 15, Gemarkung Hirschfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Herzenberg", GT Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium eine Befreiung erteilt werden müsste.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wurden für dieses Bauvorhaben bereits im März 2017 Bauantragsunterlagen eingereicht und von der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt, da es mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans im Einklang gestanden war.
Bei der Bauausführung wurde nun festgestellt, dass der Kniestock von max. 0,50 m nicht eingehalten werden kann und stattdessen 0,79 m beträgt. Somit ergibt sich eine Erhöhung des Kniestocks um 0,29 m.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan wird die notwendige Befreiung bezüglich des Kniestocks nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
Datenstand vom 03.09.2020 09:51 Uhr