Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 24.01.2023 neue Vorkaufssatzungen erlassen hat, die mittlerweile durch Bekanntmachung in Kraft getreten sind, können die früheren Vorkaufssatzungen aufgehoben werden.
Die aktuell noch bestehende Vorkaufssatzung vom 10.09.1997 nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann mittels einer Satzung aufgehoben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung:
Satzung
über die Aufhebung
der Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997
über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufssatzung)
Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches - BauGB - folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2023 12:28 Uhr