Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung:
Satzung
über die Aufhebung
der drei Satzungen der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005,
der Satzung der Gemeinde Röthlein vom 31.03.2009 und
der zwei Satzungen der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997
über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufssatzungen)
Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Röthlein wird aufgehoben.
§ 2
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Heidenfeld wird aufgehoben.
§ 3
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Hirschfeld wird aufgehoben.
§ 4
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 31.03.2009 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) wird aufgehoben.
§ 5
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997, geändert mit Satzung vom 23.11.2004, über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Röthlein wird aufgehoben.
§ 6
Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997, geändert mit Satzung vom 23.11.2004, über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Heidenfeld wird aufgehoben.
§ 7
Die Satzung tritt am Tag ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.