Erlass einer Satzung über die Aufhebung der drei Satzungen der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005, der Satzung der Gemeinde Röthlein vom 31.03.2009 und der zwei Satzungen der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufssatzungen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 24.01.2023 neue Vorkaufssatzungen erlassen hat, die mittlerweile durch Bekanntmachung in Kraft getreten sind, können die früheren Vorkaufssatzungen aufgehoben werden. 

Die aktuell noch bestehenden sechs Vorkaufssatzungen vom 06.09.2005 (3 Satzungen), 31.03.2009 und 10.09.1997 (2 Satzungen) nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB können mittels einer Satzung aufgehoben werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt den Erlass folgender Satzung:

Satzung 
über die Aufhebung 
der drei Satzungen der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005, 
der Satzung der Gemeinde Röthlein vom 31.03.2009 und 
der zwei Satzungen der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997 
über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach 
§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufssatzungen)

Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches - BauGB - folgende Satzung:


§ 1

Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Röthlein wird aufgehoben.

§ 2

Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Heidenfeld wird aufgehoben.

§ 3

Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 06.09.2005 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Hirschfeld wird aufgehoben.

§ 4

Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 31.03.2009 über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) wird aufgehoben.

§ 5

Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997, geändert mit Satzung vom 23.11.2004, über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Röthlein wird aufgehoben.

§ 6

Die Satzung der Gemeinde Röthlein vom 10.09.1997, geändert mit Satzung vom 23.11.2004, über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufssatzung) in der Gemarkung Heidenfeld wird aufgehoben.

§ 7

Die Satzung tritt am Tag ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2023 12:28 Uhr