Entscheidung Energiestandard


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Schulausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulausschuss 3. Sitzung des Schulausschusses 14.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Röthlein wurde der Energieberater, Herr Andreas Miller, beauftragt. Dieser nimmt digital an der Schulausschusssitzung teil und stellt seine Präsentation vor. Zunächst geht er auf den Bestand der Grundschule ein. Bei der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass eine gewisse Undichtigkeit an den Fenstern und Türen vorliegt. Anschließend erläutert er die Bilanzierung der Heizungsanlage sowie den Energiebedarf – und verbrauch. Aktuell werden benutzerunabhängig nach Norm 43.000 Kubik Erdgas pro Jahr und 23.000 kWh an Strom verbraucht. Dies entspricht aktuell Energiekosten in Höhe von jährlich 63.500 €. Auf die Nutzerangaben angepasst sind dies 38.500 € pro Jahr. An verschiedenen Stellen kann ein gewisses Einsparpotenzial durch den Nutzer, die Sanierung und durch Achtsamkeit erreicht werden. Somit kann zur Normierung ein Differenzwert von 40 % angesetzt werden. 

Der Energieberater spricht von einem förderfähigen „Effizienzhaus 40“. In der Sanierung wird kein „Passivhaus“ gefördert. Das maximale Förderziel ist das „Effizienzhaus 40“. Herr Miller hat bereits mit dem Architekten die Bauteile abgestimmt. Die Förderprogramme der KfW werden als Kredit oder als Zuschuss gewährt. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes. Die maximalen Förderbausummen betragen 2.000 € pro m² der Nettogeschossflächen. Maximal gibt es jedoch 90 % an Gesamtzuschuss.

Anschließend geht Herr Miller auf den Neubau der Offenen Ganztagsschule ein. Bei den 800 m² Nettogeschossfläche ergeben sich maximal 2 Mio. € förderfähige Kosten. 

Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds, warum Herr Miller auch nicht das „Passivhaus“ beim Neubau der OGS erwähnt, antwortet dieser, dass die Differenz zwischen einem „Effizienzhaus 40“ und einem „Passivhaus“ gering ist. Für ein „Passivhaus“ gibt es keine zusätzlichen Förderungen. Die maximalen Fördermöglichkeiten und der Standard sind das „Effizienzhaus 40“. Die Kosten eines „Effizienzhaus 40“ und „Passivhauses“ sind ungefähr gleich hoch. Bei einem „Passivhaus“ ist das wichtigste Kriterium die Gebäudehülle. Die Gebäudehülle der Schule ist grundsätzlich einem „Passivhaus“ zuzuordnen. Die aktuellen Fenster und Türen müssten jedoch ausgetauscht werden. Die weiteren Kriterien eines „Passivhauses“ werden ebenfalls genannt. Herr Miller wird noch die Zahlen für die Erreichung eines „Passivhauses“ nachreichen. Des Weiteren wird er noch einen weiteren Ansatz für Wärmebrücken und die weiteren Kriterien liefern.

Nachdem alle Fragen beantwortet wurden, bedankt sich das Gremium bei Herrn Miller für seinen ausführlichen Vortag und seine Teilnahme an der Sitzung, wenn auch nur über Zuschaltung.

Beschluss

Der Schulausschuss beschließt, die Schule wird im Bestand auf NE 40 saniert. Im Neubau wird mindestens der Standard BEG klimafreundliches Effizienzgebäude 40 für Neubauten mit Zertifizierung angestrebt. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Anträge zu stellen und einen Zertifizierer auszuschreiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2023 13:24 Uhr