Errichtung einer Garage / Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/6, Barthstraße 60, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker II. Abschnitt", Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker II. Abschnitt“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Gebäudes, das überwiegend als Garage genutzt werden aber auch als Nebengebäude dienen soll, die Baugrenze, die für Garagen vorgesehene Fläche, die massive Bauweise aller Gebäude sowie die Errichtung von Nebengebäuden in Verbindung mit Garagen nicht eingehalten.

Des Weiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr