Am 18.01.2018 wurde die Baugenehmigung vom Landratsamtes Schweinfurt für die Standortverschiebung und Nutzungsänderung des geplanten Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, Am Kührasen, Gemarkung Röthlein erteilt. Den Bauherren ist es bislang gestattet auf 40 m² Fläche 40 Sitzplätze auszuweisen. Aktuell befinden sich 10 der Sitzplätze im Café, die übrigen vor dem Gebäude.
Die Bauherren beantragen nun mittels Bauantrag die Erweiterung der Sitzplatzanzahl und die dadurch verbundene Aufstellung von Tischen auf der bereits vorhandenen, gepflasterten Freiterrasse vom Bauernhofcafé auf 20 Tische (bzw. 80 Personen). Hierfür ist laut Planer und Bauherrn keine bauliche Änderung erforderlich, jedoch ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, da gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe d BayBO nur Freischankflächen bis zu 40 m² einschließlich einer damit verbundenen Nutzungsänderung einer Gaststätte oder einer Verkaufsstätte des Lebensmittelhandwerks verfahrensfrei sind. Hinsichtlich der gaststättenrechtlichen Erlaubnis läuft ein separates Verfahren.
Bis auf ein angrenzendes Nachbargrundstück, das auch im Eigentum des Bauherrn ist, sind die Grundstücke im Gemeindeeigentum. Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt der Vorsitzende die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Die Gremiumsmitglieder vertreten unterschiedliche Meinungen.
Der Großteil der Räte äußert, dass das Bauernhofcafé zum Aushängeschild der Gemeinde zählt und gut angenommen wird. Sie sprechen sich deshalb für die Sitzplatzerweiterung aus.
Hinsichtlich der Sitzplatzerweiterung werden aber auch Bedenken aufgrund der Parkplätze geäußert. Diese sind durch den großen Besucherstrom meist immer besetzt, sodass die Besucher auf dem landwirtschaftlichen Weg, der von der Staatsstraße zum Café verläuft, parken. Im Bauantrag ist hinsichtlich der Stellplätze keine Angabe enthalten. Dies soll nachträglich mit den Bauherren und der unteren Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden. Ebenfalls soll nach ggf. auszuweisenden Fahrradstellplätzen nachgefragt werden.
Im Schreiben der Bauherren wird davon gesprochen, dass durch die Sitzplatzerweiterung auch Busse mit Schulklassen und Landfrauen zu Besuch kommen können. Einige Gemeinderäte sehen dies skeptisch, da keine Busparkplätze zur Verfügung stehen und befürchten deshalb, dass der landwirtschaftliche Weg hierfür nicht ausreichend ausgebaut ist. Hiergegen wird argumentiert, da die Busse die Fahrgäste auf dem Feldweg aussteigen lassen sollen und sich in der Gegend eine andere Parkmöglichkeit suchen müssen.
Des Weiteren wird die aktuelle, dort herrschende Verkehrssituation kritisiert. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes.