Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags vom 31.08.2021 wegen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.08.2021 wurde durch Gemeindebürger ein Bürgerantrag nach Art. 18b der Gemeindeordnung eingereicht mit folgendem Wortlaut:

„Nach Art. 18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beantragen die Bürger von Hirschfeld einen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse. Das Ziel muss sein, dass der Gewässer- und Bevölkerungsschutz für zukünftige Starkregenereignisse so optimal auszurichten ist, dass Haus, Grund und Bürger vor Schäden geschützt werden.“

Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags hat nach Art. 18b Abs. 4 GO der Gemeinderat zu entscheiden. Zulässig ist ein Bürgerantrag, wenn mindestens 1 % der Gemeindebürger den Antrag unterschrieben haben. Dieses Quorum wurde erreicht.

Zur weiteren Vorgehensweise:
Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt wurde, hat der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten den Bürgerantrag zu behandeln (Art. 18b Abs. 5 GO). 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erklärt den am 31.08.2021 eingereichten Bürgerantrag mit dem Wortlaut 

„Nach Art. 18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beantragen die Bürger von Hirschfeld einen präventiven Schutz gegen Überflutung des Gemeindeteils Hirschfeld gegen Starkregenereignisse. Das Ziel muss sein, dass der Gewässer- und Bevölkerungsschutz für zukünftige Starkregenereignisse so optimal auszurichten ist, dass Haus, Grund und Bürger vor Schäden geschützt werden.“ 

nach Art. 18b Abs. 4 GO für zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 09:09 Uhr