Feuerwehrwesen;
Einsatz eines zweiten stellvertretenden Kommandanten in den Wehren
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kommandanten der Feuerwehren der Großgemeinde haben aktuell jeweils einen Stellvertreter. In einer Dienstbesprechung mit den Feuerwehrkommandanten von Röthlein und Heidenfeld und der Kreisbrandinspektion wegen den derzeitigen Problemen bei der Besetzung der Kommandentestelle in Heidenfeld wurde die Empfehlung ausgesprochen, zwei Stellvertreterposten pro Kommandant zu schaffen.
Nach Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes kann die Gemeinde im Ausnahmefall zwei Stellvertreter für den Kommandanten festlegen.
Die mtl. Entschädigung der Kommandanten /Stellvertreter liegt aktuell bei
Röthlein: 176,00 EUR (Kommandant), 88,00 EUR (Stellvertreter)
Heidenfeld: 98,40 EUR (Kommandant), 49,20 EUR (Stellvertreter)
Hirschfeld: 65,60 EUR (Kommandant), 32,80 EUR (Stellvertreter)
Der anwesende Feuerwehrkommandant Harald Marschall erläutert hierzu, dass die Aufgaben immer umfangreicher werden. Dazu wächst die Bürokratie, was dazu führt das immer weniger Freizeit bleibt. Er ist auch für einen zweiten Stellvertreter um die Aufgaben zu verteilen. Heidenfeld und Hirschfeld würden das ebenfalls befürworten. Die Stellvertreter werden nur gering entlohnt, sodass sich die Kosten für die Gemeinde in Grenzen halten.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt nach Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zwei Stellvertreter für den Kommandanten festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2021 09:09 Uhr