Raumluft/Haustechnik: Information über Gespräch mit Herrn Rotter zu Raumlufttechnischen Anlagen. Input von einem Fachplaner zur RLTA


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Schulausschusses, 26.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulausschuss 3. Sitzung des Schulausschusses 26.08.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass nach der letzten Sitzung ein Treffen mit dem Fachplaner, Herrn Rotter, stattfand, an dem auch der zweite Bürgermeister teilnahm. Die Vermittlung des Kontaktes erfolgte durch Andreas Hetterich. Diverse Lüftungskonzepte wurden angeschaut und besprochen und Fragen beantwortet. Die Verwaltung schlägt vor, einen Haustechniker mit der Planung der Raumlufttechnischen Anlagen für die Grundschule Röthlein zu beauftragen. Der weiteren soll die Entscheidung hinsichtlich der Anschaffung einer Einzelraumlüftung, mehrerer Lüftungsanlagen oder einer einzelnen, zentralen Lüftungsanalage vom Haustechniker getroffen werden. Hiergegen gibt es keine Einwände.

Der 1. Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Etienne vom Planungsbüro Etienne-Sattes, der dem Gemeinderat umfassende Informationen über Raumlufttechnische Anlagen gibt.  

Zur Debatte stehen Luftfilter oder Raumlufttechnische Anlagen. Herr Etienne erklärt, wie beide Systeme funktionieren. Er weist darauf hin, dass das vorrangiges Ziel der Staatsregierung die Ausstattung von Kindergärten und Grundschulen mit einer Lüftungsanlage ist. Die Luftfilter dienen als Übergangslösung. 

Der Einbau von Lüftungsanlagen ist nach wie vor nur eine Empfehlung der Regierung.

Luftreinigergeräte sind allesamt dezentral. Fast alle Luftreinigergeräte haben verschiedene Stufen und verfügen in der Regel über einen Vor- und Nachfilter. Um die Förderung der Staatsregierung zu erhalten, muss der Nachfilter über einen Hepa H-13 oder H-14 Filter verfügen. Diese Filter können von jedermann unter Tragung eines Schutzanzuges, einer Schutzbrille und eines Mundschutzes gewaschen und dadurch gereinigt werden. Der Prozess soll laut Staatsregierung jährlich durchgeführt werden. Die Vorfilter G4 oder F7 sollen laut Regierung halbjährig ausgetauscht werden. Die Kosten eines Hepa-Filters belaufen sich auf ca. 250 € - 400€. Luftfilter könnten zeitnah beschafft werden. Je größer der Luftfilter, desto größer und teurer sind die Filter. Trotz des Einsatzes von Luftfiltern muss weiterhin gelüftet werden.

Kleine Geräte werden von Herrn Etienne nicht empfohlen, da so mehrere Geräte erforderlich sind, die viel Lärm erzeugen (bei 800 m³ – ca. 36 db bis 40 dB). Darüber hinaus ist die Erreichung des vorgeschriebenen Raumluftaustauschs schwierig. Bei anzunehmenden zu reinigenden 800 m³ Raumluft sind pro Gerät mit Kosten von rund 3.000 € bis 3.500 € auszugehen. Die bayerische Staatsregierung fördert 50 % des Rumluftreinigers bis zu einer Höhe von 1.750 €. 

Im Anschluss geht er auf zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen ein. 

Zentrale Lüftungsanlagen müssen in einem gesonderten Raum errichtet werden. Diese erzeugen normalweise den geringsten Lärm. 

Die dezentralen Lüftungsanlagen können in Form eines Decken-, Wand- oder Säulengeräts beschafft werden. Diese sollen einen Lärm von 35 dB nicht überschreiten. Das Deckengerät könnte für die Grundschule in Betracht kommen. Dieses nimmt ungefähr einen Platz von 1,60 m auf 0,60 m mit 0,40 Tiefe ein. Die Inbetriebnahme kann zügig erfolgen. Von Vorteil ist auch, dass dezentrale Lüftungsanlagen einzeln gesteuert werden können. 

Nach seinem Vortrag stellt sich Herr Etienne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dies wird von einer Diskussion des Gemeinderates begleitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zentrale Lüftungsanlage mit zwei separaten Leitungen zur Ausführung gelangen könnte, sprich eine Leitung je Gebäudeflügel. 

Bei einer Entscheidung für dezentrale Lüftungsanlagen müssten elf bis zwölf Gräte beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Situation wird wohl kaum eine Firma die Maßnahme vor Ende des Jahres abschließen können. Der Listenverkaufspreis eines Gerätes mit Montage beträgt 15.000 €. Vom Preis sind u. a. noch keine Leistungen für Energie und Planung umfasst.

Hinsichtlich der Kosten wird von Herrn Etienne mitgeteilt, dass die Beschaffung einer zentralen Lüftungsanlage günstiger ist, als die von elf bis zwölf dezentralen Lüftungsanlagen. Sowohl bei beiden Lüftungsanlagen wird eine 80-prozentige Förderung vom Staat gewährt.

Auf Nachfrage zum Zeitplan wird mitgeteilt, dass die Gemeinde zunächst eine Ex-Ante für den Planer ausschreiben wird. Anschließend werden die Fachplanungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. In vier Wochen kann so der Auftrag an den Fachplaner vergeben werden. Der Fachplaner benötigt für die Planung ca. zwei bis drei Monate. Im Januar kann frühestens die Ausschreibung für die Lüftungsanlage/n erfolgen. 

Erneut wird aufgegriffen, dass die vorzeitige Beschaffung der Raumlufttechnischen Anlagen für die Grundschule nicht förderschädlich wirkt. Die Maßnahme wird dann aus dem Planungsbereich der Grundschule herausgenommen. Dies würde sich positiv auswirken, da anderweitig keine Förderung in Höhe von 80 % erlangt werden kann.   
Des Weiteren wird nachgefragt, wie sich eine verzögerte Beschaffung der Geräte auf die Förderphase 1 im Hinblick auf die 80-prozentige Förderung auswirkt. Da die Schulsanierung erst in zwei Jahren durchgeführt werden soll, ist dies unproblematisch. 
Der Einbau der Lüftungsanlagen soll jedoch nicht den regulären Schulbetrieb beeinträchtigen. Im Haushalt steht Geld für diese Maßnahme zur Verfügung.

Des Weiteren kommt die Frage auf, ob es eine Kombinationslösung gibt, sodass der Notbetrieb gewährleistet werden kann. So sollen Luftreiniger und Lüftungseinlagen gemeinsam eingesetzt werden. Dies wäre möglich. Die Kosten für eine große Lüftungsanlage beläuft sich auf 30.000 € - 35.000 € und könnten 40.000 m³ reinigen. Hinzu kommen die Leitungen. Für die Grundschule wird von einer zu reinigenden Luft von ca. 75.000 m ³ bis 80.000 m³ ausgegangen.

Die maximale Förderung des Freistaates ist pro Objekt auf 500.000 € begrenzt.

Martina Braum stellt den Antrag für zwei Beschlussvorschläge. Sie beantragt jetzt die Anschaffung von Luftfilteranlagen für alle Klassenräume i. H. v. 3.500 €, abzüglich des Zuschusses von 1.750 €. Der zweite Beschluss soll über den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage erfolgen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Beschlussvorschlag bereits existiert. 

Die zentrale Lüftungsanlage kann grundsätzlich auch nach dem Umbau, unabhängig von den vergrößerten Klassenräumen, weiterverwendet werden. Der Planer wird dies noch überprüfen.

In der Kostenschätzung von Herrn Kopperger für die Sanierung und den Neubau der Grundschule sind noch nicht die Kosten einer Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude miteinkalkuliert. Die Zahlen wurden vom VgV-Verfahren übernommen und seitdem nicht mehr fortgeführt.

Eine Planung und Anbringung der dezentralen Lüftungsanlagen in den einzelnen Klassenräumen lässt sich schneller umsetzen als die Installation einer riesigen, zentralen Lüftungsanlage mit zwei Strängen.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass das alte Lüftungsgerät in der Grundschule nicht mehr vorhanden ist.

Nach Aussprache schlägt der Vorsitzende vor, die Beschlüsse in folgender Reihenfolge zu fassen:

- Beschaffung von Lüftungsanlagen für das Bestandsgebäude sowie die Beauftragung eines Fachplaners

- Beschaffung von Luftfilteranlagen für alle Klassenzimmer

- Antrag von Martina Braum: Beschaffung von zentralen Lüftungsanlagen für alle Klassenzimmer.

- Antrag von Oliver Schmitt: Ausrüstung von acht Klassenräumen der Grundschule Röthlein mit dezentralen Lüftungsgeräten

Das Gremium ist damit einverstanden.

 

Datenstand vom 29.09.2021 10:13 Uhr