22. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof"der Gemeinde Kolitzheim; Stellungnahme als Nachbargemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein wurde davon informiert, dass der Gemeinderat Kolitzheim am 26.04.2022 den Vorentwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk Herleshof"
Beschlossen hat. 

Östlich von Kolitzheim soll zwischen den Ortschaften Kolitzheim, Herlheim und Zeilitzheim
eine Photovoltaikfreiflächenanlage, bestehend aus zwei Teilflächen, errichtet werden. Vorhabenträger ist die Climagy Kraftwerk 3 GmbH & Co. KG mit Sitz in Kolitzheim. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, für die Planung aber Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik erforderlich ist, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB vorzunehmen. 

Die Gemeinde Röthlein wird nach § 4 Abs. 1 BauGB als Nachbargemeinde in das Verfahren eingebunden. Es wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planungen zu erheben. 

Mehrere Räte finden die Versiegelung der Flächen bedenklich. Da die Gemeinde Röthlein hier nicht direkt betroffen ist, können keine Bedenken geäußert werden. In Zukunft sollen für solche Fälle im Vorfeld bereits Bedenken vorgebracht werden um einen Beschluss vorzubereiten zu können.

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein erhebt gegen die Planungen der Gemeinde Kolitzheim zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 09.08.2022 10:41 Uhr