Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 630, Mozartstraße 3, Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 4 vom 04.04.2017 unter TOP 2.2 behandelt wurde. Damals wurden dem Bauherrn vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne und der Nachbarunterschriften sowie der Einhaltung der Stellplatzpflicht nach der BayBO und der Garagen- und Stellplatzverordnung die Erteilung von Befreiungen vom Bebauungsplan in Aussicht gestellt.
Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "An der Röthleiner Straße", Gt. Heidenfeld. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die Baulinie, die Anzahl der Vollgeschosse, die Geschossflächenzahl, die Dachneigung des Wohngebäudes sowie die für Balkone max. zulässige Ausladung von 1,75 m nicht eingehalten werden. Hier müssten vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor. Auch werden die erforderlichen fünf Stellplätze nachgewiesen.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen von der Baulinie, der Zahl der Vollgeschosse, der Grundflächenzahl, der Dachneigung sowie der max. zulässigen Ausladung für Balkone von 1,75 m nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:48 Uhr