Grün- und Parkstreifen in der Rheinfeldstraße in Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 16.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von den Grundstückseigentümerinnen der Fl. Nr. 675/5, Rheinfeldstraße 35, Gemarkung Röthlein, ging ein Antrag bei der Gemeinde ein. Gegenstand des Antrags ist der Grün- und Parkstreifen in der Rheinfeldstraße, vor deren Haus, der sich auf Gemeindegrund befindet. Die Fläche vor dem Hauseingang ist momentan unbefestigt. Um den Schmutz- und Staubeintrag in das Haus zu minimieren, wurden zwei Varianten für die Befestigung der Flächen eingereicht. Die Varianten werden mittels Beamer aufgezeigt.
Aufgrund des Antrags soll der Gemeinderat nun entscheiden, ob die Verwaltung über eingehende Anträge von Grundstückseigentümern bezüglich der stellenweisen Befestigung von öffentlichen Grün- und Parkstreifen im Gemeindegebiet entscheiden soll.
Eine weitere Versiegelung von Flächen wird abgelehnt. Die betroffene Fläche sind dauerhafte Parkflächen. Pflanzflächen sind nicht vorhanden. Aus der Verwaltung kommt der Vorschlag die schmale Fläche zu Pflastern und die restliche Fläche mit Schwabengitter zu befestigen. Das findet auch in den Reihen des Gemeinderates Zustimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung über eingehende Anträge von Grundstückseigentümern bezüglich der stellenweisen Befestigung der öffentlichen Grün- und Parkstreifen im Gemeindegebiet entscheidet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Datenstand vom 28.02.2023 12:12 Uhr