Standortverschiebung und Nutzungsänderung des geplanten Nebengebäudes auf Grundstück Flur-Nr. 386 der Gemarkung Röthlein (Außenbereich)
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 11. Sitzung des Gemeinderates | 26.09.2017 | ö | beschließend | 2.3 |
Sachverhalt
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein erteilt zu dem Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, Außenbereich, Gemarkung Röthlein ihr planungsrechtliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB, vorbehaltlich der Prüfung durch das Landratsamt Schweinfurt, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Dass das Nebengebäude möglicherweise die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Röthlein eingezeichnete Trasse der Umgehungsstraße überschreitet wird zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird trotzdem erteilt, da es sich um eine marginale Überschreitung handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0