Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/18, Am Weinberg 7, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/18, Am Weinberg 7, Gemarkung Hirschfeld, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Herzenberg“, Gt. Hirschfeld. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier eine Befreiung vom Gremium erteilt werden müsste.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Traufhöhe des Wohnhauses sowie von Carport und Garage sind unterschiedlich. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Das eingereichte Bauvorhaben wird zur Entscheidung gestellt.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der unterschiedlichen Traufhöhe vom Wohnhaus sowie von Carport und Garage erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2024 13:37 Uhr